Bauberatung
Transparenz ist alles.
Fazit:
Eine private Beweissicherung macht Sinn, obwohl es hierfür keine gesetzliche Regelung gibt, um “Beweise” fachkundig sichern zu lassen.
Um diese in künftigen Gerichtsprozessen beweiskräftig verwerten zu können.
Im rechtlichen Sinne bedeutet dies, dass ein entsprechendes Gutachten als Sicherung der Beweislage herangezogen, jedoch grundsätzlich als Parteivortrag gewertet wird.
Somit kann der beauftragte Sachverständige vom privaten Auftragnehmer bei einem Gerichtsstreit als sachverständiger Zeuge benannt werden, der vom Gericht nicht abgelehnt werden kann. Außer bei den zuvor genannten Baumaßnahmen sind Beweissicherungen nach Einstürzen von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, nach Bränden oder nach Wasserschäden notwendig.