Baumanagement

Probleme müssen gelöst werden, bevor diese entstehen.

Das Ziel ist ein oder mehrere bevorstehende Probleme zu lösen bevor sie entstehen können.

Die zunehmende Komplexität des Bauens macht es dem Bauherrn oft unmöglich, sich um alle damit zusammenhängenden Belange selbst zu kümmern. Denn das technische, rechtliche und wirtschaftliche Fachwissen, das dazu notwendig wäre, ist einfach zu umfangreich.

Das beginnt schon bei der Projektentwicklung. 
  • Ist das vorgesehene Grundstück für die Baumaßnahme geeignet? 
  • Welche Probleme sind zu erwarten und wie könne diese ausgeräumt werden? 
  • Mit welchen Gesamtkosten und welchem Zeitaufwand ist überschlägig zu rechnen? 
  • Welche Planungs- und Ingenieurleistungen müssen in Auftrag gegeben werden? 
  • Wie sollen die entsprechenden Verträge aussehen? 
Diese Fragen bedürfen einer überzeugenden Antwort.

Effizienz schafft eine sinnvolle Arbeitsteilung. 

Sie können uns entweder als projektleitende, umfassende "Bauabteilung auf Zeit" oder als beratende Stabsstelle einsetzen. 
Unsere Projektmanager stehen im Zentrum des Baugeschehens und müssen eine Vielzahl von Einzelaufgaben sicher im Griff haben.

Im engen Kontakt mit ihnen

• wickeln wir Spezial- und Routineaufgaben ab,
• führen wir Verhandlungen,
• sondieren wir Vorgänge, die für Sie als Bauherrn wichtig sind,
• leiten und protokollieren wir die wichtigsten Besprechungen,
• verdichten wir Informationen,
• organisieren wir die Informationsverteilung,
• entwickeln wir die Projektorganisation
• und kontrollieren wir den Planungs- und Bauablauf im Hinblick auf Kosten, Termine und Qualität.

Sie werden wesentlich vom Stress der Bauabwicklung entlastet und haben den Kopf frei für übergeordnete, nicht delegierbare Entscheidungen.
Baumanager für technische, kaufmännische und organisatorische Aufgaben.
Schon frühzeitig hat sich zwischen Architektur und Baumanagement eine Arbeitsteilung ergeben.
Die eine Seite gibt dem Bauvorhaben Gestalt, die andere sorgt für seine präzise Abwicklung. 
Wir übernehmen für Sie die zahllosen technischen, kaufmännischen und organisatorischen Aufgaben, die bei der Verwirklichung großer Bauprojekte anstehen. 
Unabhängig davon, für welche Form der Projektrealisierung Sie sich entscheiden.
Termine und Kosten unter Kontrolle
Kosten- und Terminsicherheit bei hoher Qualität rücken heute immer stärker in den Vordergrund. 
Deshalb bieten wir eine detaillierte Termin- und Kostenplanung an. Dafür haben wir ein eigenes Verfahren entwickelt. 
Unsere Kostenplanung berücksichtigt Besonderheiten der Nutzung, der Geometrie und der Konstruktion. 
So können wir die Baukosten jederzeit beziffern, auch wenn sich Planungsänderungen ergeben. 
Außerdem können wir die Vergabeeinheiten der Kostenberechnungen mit den Angeboten der ausführenden Firmen exakt vergleichen. 
Der Vorteil für Sie: optimale Transparenz – in jeder Projektphase.
Ausführung mit perfektem Management. 
Schon vor dem ersten Spatenstich planen wir den Bauablauf und koordinieren die Einrichtung und den Betrieb der Baustelle.
Wir erbringen folgende Leistungen: 
  • bei Projektvergabe

    - umfassende und detaillierte Beschreibung der Bauleistungen

    - Ermittlung der auszuführenden Mengen

    - Festlegung der technischen Vorgaben

    - Zusammenstellung der Vertragsunterlagen

    - Organisation des Ausschreibungsverfahrens

    - ausführliche Bewertung der Angebote

    - Vergabeempfehlung


    Mit der Vergabeempfehlung sind Sie in der Lage, technisch und vertragsrechtlich abgesicherte Aufträge zu erteilen.

  • bei der Bauüberwachung

    - sichert die plangetreue Ausführung

    - überwacht den technischen Ablauf

    - koordiniert alle Beteiligten

    - nimmt die Leistungen ab

    - rechnet Leistungen ab

    - prüft die eingehenden Rechnungen

    - überwacht den Zeitplan und die Kosten

    - übergibt das Objekt an den Bauherrn

Fazit:

Eine private Beweissicherung macht Sinn, obwohl es hierfür keine gesetzliche Regelung gibt, um “Beweise” fachkundig sichern zu lassen.
Um diese in künftigen Gerichtsprozessen beweiskräftig verwerten zu können. 
Im rechtlichen Sinne bedeutet dies, dass ein entsprechendes Gutachten als Sicherung der Beweislage herangezogen, jedoch grundsätzlich als Parteivortrag gewertet wird. 
Somit kann der beauftragte Sachverständige vom privaten Auftragnehmer bei einem Gerichtsstreit als sachverständiger Zeuge benannt werden, der vom Gericht nicht abgelehnt werden kann. Außer bei den zuvor genannten Baumaßnahmen sind Beweissicherungen nach Einstürzen von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, nach Bränden oder nach Wasserschäden notwendig.
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