Krisenmanagement im Bau und bei Projekten
Unterstützung und Planung ist das Erste.
Als Krise wird ein Zustand definiert, in dem bei der Planung, Ausführung oder Kontrolle Probleme auftreten, die eine qualitative beziehungsweise termingerechte Leistungserbringung zu den vereinbarenden Konditionen verhindern oder erheblich erschweren. Wodurch eine Gefährdung des gesamten Bauvorhabens in organisatorischer und finanzieller Hinsicht entstehen kann.
Krisenmanagement
Oberstes Ziel des professionellen Krisenmanagers ist die Schadensbegrenzung einer bestehenden Krise zur Vermeidung aller negativen Auswüchse. Ist die Krise eingetreten, müssen umgehend Maßnahmen eingeleitet werden um den drohenden Schaden zu definieren und abzugrenzen.
Phasen des Krisenmanagers bei Bauvorhaben und Projekten:
Nutzen und Vorteile für Auftraggeber
- Verhinderung von Krisen und der daraus entstehenden negativen Folgen durch rechtzeitigen Präventiveinsatz unserer Spezialisten
- Verhinderung größerer Schäden, Vermeidung oder erhebliche Reduzierung von Mehr und Folgekosten durch rasche Fortführung der Arbeiten
- Sicherung von Folgeaufträgen, die sonst gefährdet wären
- Sicherung der Zwischen- und Endabnahmen im festgelegten Zeitrahmen zur Durchsetzung der geplanten Zahlungsflüsse
- Verhinderung von Einbehalten, Rechnungskürzungen, Gegenforderungen durch den Auftraggeber
- Verhinderung von Überzahlungen aus ungerechtfertigten Forderungen durch Subunternehmen und Zulieferanten
- Ausführliche Schadensdokumentation zur Weiterbelastung an den Schadensverursacher
Fazit:
Eine private Beweissicherung macht Sinn, obwohl es hierfür keine gesetzliche Regelung gibt, um “Beweise” fachkundig sichern zu lassen.
Um diese in künftigen Gerichtsprozessen beweiskräftig verwerten zu können.
Im rechtlichen Sinne bedeutet dies, dass ein entsprechendes Gutachten als Sicherung der Beweislage herangezogen, jedoch grundsätzlich als Parteivortrag gewertet wird.
Somit kann der beauftragte Sachverständige vom privaten Auftragnehmer bei einem Gerichtsstreit als sachverständiger Zeuge benannt werden, der vom Gericht nicht abgelehnt werden kann. Außer bei den zuvor genannten Baumaßnahmen sind Beweissicherungen nach Einstürzen von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, nach Bränden oder nach Wasserschäden notwendig.