Was ist ein privates Beweissicherungsverfahren?

Besser vorher richtig dokumentiert als später das Nachsehen gehabt.

Eine Dokumentation zur Beweissicherung dient zur Aufnahme des Zustandes vor Beginn der Bauarbeiten unter Aufnahme von bestehenden, sowie durch die Baumaßnahme entstehenden bzw. zu erwartenden Bauschäden oder Baumängeln. 
Dieses ist üblicherweise vor Durchführung von Baumaßnahmen notwendig, um beispielsweise nachbarliche Streitigkeiten, bei infolge der Baumaßnahmen entstanden Schädigungen, unbürokratisch zu regeln. 
Voraussetzung ist, dass zuverlässige Zustandsfeststellungen der angrenzenden Objekte sowohl in textlicher als auch in fotodokumentarischer Form getroffen werden. 
Da im Zuge der Baumaßnahmen mit Veränderungen des Schadensbildes zu rechnen ist und in Rechtsstreitigkeiten die Beweislage jedoch eine entscheidende Bedeutung gewonnen hat, ist der Beweissicherung eine sehr wichtige Rolle zuzuschreiben. 
Die Dokumentation zum baulichen Zustand des Bestandes erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen der DIN-Vorschrift 4123, Pkt. 5.5 und die DIN-Vorschrift 4150 Teil 3 bzw. im gerichtlichen Beweisverfahren nach §§ +49 3443 338811 ZPO.
In erster Linie bei der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen, Kanalbauarbeiten oder Lückenbebauungen, das bedeutet dort wo beispielsweise mit Rissschäden gerechnet werden muss bzw. diese nicht auszuschliessen sind, werden von den zuständigen Behörden, planenden Architekten oder bauausführenden Firmen zunehmend vor Baubeginn Sachverständige beauftragt, entsprechende Beweissicherungsgutachten zu erstellen.
Darüber hinaus ist zu unterscheiden, ob es sich um eine private oder außergerichtliche Beweissicherung oder um ein selbstständiges (gerichtliches) Beweisverfahren handelt. Der gravierende Unterschied zwischen beiden Formen ist, dass einerseits beim selbstständigen Beweisverfahren der Sachverständige i. d. R. Aussagen zu folgenden Punkten treffen soll:
  • Feststellung des Sachmangels/Sachmängel
  • Aufstellung des erforderlichen Schadensbeseitigungsaufwandes
  • Angabe über die entstehenden Kosten, Feststellung und Begründung von eventuell entstandenen Minderwerten
Fazit:

Eine private Beweissicherung macht Sinn, obwohl es hierfür keine gesetzliche Regelung gibt, um “Beweise” fachkundig sichern zu lassen.
Um diese in künftigen Gerichtsprozessen beweiskräftig verwerten zu können. 
Im rechtlichen Sinne bedeutet dies, dass ein entsprechendes Gutachten als Sicherung der Beweislage herangezogen, jedoch grundsätzlich als Parteivortrag gewertet wird. 
Somit kann der beauftragte Sachverständige vom privaten Auftragnehmer bei einem Gerichtsstreit als sachverständiger Zeuge benannt werden, der vom Gericht nicht abgelehnt werden kann. Außer bei den zuvor genannten Baumaßnahmen sind Beweissicherungen nach Einstürzen von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, nach Bränden oder nach Wasserschäden notwendig.
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