Das Gutachten.

Vorher dokumentieren ist besser als nachher.

Schadengutachten

Wir analysieren, dokumentieren und bewerten Bauausführungsschäden, Produkthaftpflichtschäden, allgemeine Bau- und Sachschäden (Brands-, Leitungswasser- und Sturm-/Hagelschäden) an Ihrem Haus oder Wohnung und klären die Ursachen und Verantwortlichkeiten aus technischer Sicht.


Nur auf Grundlage einer fundierten Schadensanalyse kann eine spätere Beseitigung bzw. Sanierung dauerhaften Erfolg verzeichnen.

 

Dies erfolgt in der Regel in einem allgemeinen Baugutachten bei der Bewertung eines Schadens an der Immobilie, zum Beispiel bei der Ausführung einer Erweiterung des Wohngebäudes oder einer Sanierung der Gebäudehülle (Fassade).

oder

Einem privaten Beweissicherungsverfahren bei Haftpflichtschäden, wie zum Beispiel Fahrzeuganprall an Grundstücks-/Gebäudeteilen.

oder

Im Sachverständigenverfahren bei Versicherungsschäden, wenn Sie in einem Leistungsfall nicht einverstanden mit der Bewertung von der Versicherung gesandten Sachverständigen sind.

(Achtung! Mindestschadenhöhe der Versicherungsbedingungen beachten!)

 


Wertgutachten

Wir analysieren, dokumentieren und bewerten Grundstücke und Immobilien, um sowohl Verkehrswerte als auch Beleihungswerte, bzw. Handelswerte zu ermitteln.


Nur auf Grundlage einer fundierten Ermittlung und Recherche kann eine nachvollziehbare und umfassende Berichterstattung stattfinden.


Es gibt für die Wertermittlung von Immobilien mehrere Verfahren, die sind Beispielsweise:


Das Sachwertverfahren, welches in der Regel für die Wertermittlung von Ein- und Zweifamilienwohnhäusern verwendet wird.


Das Ertragswertverfahren wird in der Regel für die Wertermittlung von vermieteten Objekten, bzw. Mehrfamilienwohnhäusern verwendet.


Das Vergleichswertverfahren wird in der Regel zu tatsächlichen Bestimmung des Verkehrswerts, anhand realisierter Kaufpreise vergleichbarer Objekte, verwendet.


Weitere Verfahren, wie das Discounted Cash-Flow und das Residualwertverfahren sind in dieser Kurzbeschreibung nicht weiter auszuführen.

Fazit:

Eine private Beweissicherung macht Sinn, obwohl es hierfür keine gesetzliche Regelung gibt, um “Beweise” fachkundig sichern zu lassen.
Um diese in künftigen Gerichtsprozessen beweiskräftig verwerten zu können. 
Im rechtlichen Sinne bedeutet dies, dass ein entsprechendes Gutachten als Sicherung der Beweislage herangezogen, jedoch grundsätzlich als Parteivortrag gewertet wird. 
Somit kann der beauftragte Sachverständige vom privaten Auftragnehmer bei einem Gerichtsstreit als sachverständiger Zeuge benannt werden, der vom Gericht nicht abgelehnt werden kann. Außer bei den zuvor genannten Baumaßnahmen sind Beweissicherungen nach Einstürzen von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, nach Bränden oder nach Wasserschäden notwendig.
Share by: